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Die Hausratversicherung

Eine gute Hausratversicherung muss im Schadensfall rasch und unkompliziert helfen sowie dem Versicherten die optimalen Leistungen bieten. Ein Wasserschaden, Brand oder ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch einen grossen finanziellen Schaden anrichten. Um zumindest den materiellen Schaden der persönlichen Habseligkeiten zu ersetzen ist eine leistungsstarke Hausratversicherung genau das passende Vorsorgeprodukt. Die Hausratversicherung ersetzt Verluste und Schäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zum aktuellen Neuwert.

Was ist eine Hausratversicherung?

blitzeinschlag Bei der Hausratversicherung lässt sich der Sachwert von beweglichen Gegenständen im Haushalt versichern. Geleistet wird zum Beispiel bei höherer Gewalt durch Unwetter, bei einem Brand, einem Einbruch oder Schäden durch einen Leitungswasserrohrbruch. Dabei sollte man bedenken, welchen Wert eine komplette Einrichtung in der Wohnung oder im Haus eigentlich hat. Das ganze Mobiliar, alle Elektronik- und Haushaltsgeräte, teure Schmuckstücke und eventuell weitere Wertgegenstände, die ganze Bekleidung usw. Bei allen diesen Dingen ist man ganz schnell bei einer grossen Summe angekommen. Sollte ein Leitungswasserschaden oder ein Brand alles in der Wohnung zerstört haben, hat man dann auch die finanziellen Mittel, um alles wieder neu anzuschaffen? Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Hausratversicherung ein gutes Vorsorgeprodukt, um sich vor dem hohen Kostenrisiko zu schützen.

Was deckt die Hausratversicherung in der Regel ab?

Was zahlt die Hausratversicherung alles? Dies ist in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers eindeutig geregelt, bei welchen Schäden sie leistet und was für Dinge erstattet werden. Diese können je nach Versicherungsunternehmen entsprechend etwas abweichen, jedoch wird bei den meisten Anbietern in folgenden Fällen geleistet:

Abgesicherter Hausrat

Zum Hausrat zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände, Möbel, Bekleidung oder Haushaltsgeräte. Ebenso zählt die Küche dazu, sofern diese eingebaut wurde und sich diese auch wieder ausbauen lässt. Das gilt auch für einen Parkett- oder Laminatboden, der verlegt wurde. Ebenso sind auch geliehende Dinge bei einer Hausratversicherung geschützt. Wertgegenstände werden jedoch nur bis zu einem gewissen Maximalwert erstattet. Abgedeckt werden auch Beschädigungen an privat benutzten Markisen oder Antennen. Ob und in welchem Umfang die Gartenmöbilierung abgesichert ist, hängt von dem jeweiligen Versicherer ab. Alternativ kann auch Glas oder ein Fahrrad versichert werden.

Abgesicherte Gefahren

In einer Basisausführung gewährt eine einfache Hausratversicherung schon einen guten Schutz, falls es infolge dieser Gefahren zu Beschädigungen kommen sollte. Die Versicherung leistet falls der Hausrat durch Brand, einen Leitungwasserrohrbruch oder durch einen Sturm defekt oder beschädigt wird oder durch einen Diebstahl entwendet wird.

Abgesichert ist:

  • Falls es brennt oder durch Blitzschlag auf Grund von Überspannung beispielsweise das Fernsehergerät kaputt geht.
  • Falls durch einen Wasserrohrbruch das Leitungswasser durch die Räumlichkeiten fliesst und dadurch der Bodenbelag ersetzt werden muss.
  • Falls durch einen Sturm ein Fenster kaputt geht und dadurch Hausrat beschädigt wird oder dabei Regen in den Wohnraum eindringt.

Zum Bereich Einbruch/Diebstahl zählt neben einem "normalen" Diebstahl bei einem Einbruch auch die Entwendung der Schlüssel und einem daraus resultierenden Folgediebstahl sowie der räuberische Diebstahl, falls zum Beispiel der Täter mit einer Waffe die Herausgabe von Schmuck und Wertgegenständen erzwingt. Weiterhin abgesichert ist Vandalismus, falls die Täter bei einem Einbruch mit Gewalt die Einrichtung kaputt machen oder demolieren.

Was erstattet eine Hausratversicherung nicht?

hausratversicherung Wenn ein Gegenstand ohne einen Anlass herunterfällt oder einfach defekt geht, ist dies durch eine Hausrat-Versicherung nicht abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch nicht, falls jemand ohne Gewaltanwendung auf der Strasse bestohlen wird. Wer sein Fahrrad für den Fall eines Diebstahls versichern möchte, kann dies in die Hausratversicherung integrieren lassen. Hierzu offerieren die Versicherungsunternehmen einen zusätzlichen Versicherungsschutz durch die sogenannte Fahrradklausel. Aber der Versicherungsbeitrag kostet dadurch mehr und ist ausserdem an gewisse Bedingungen gekoppelt wie man zum Beispiel das Fahrrad zu verschliessen hat. Weiterhin ist nicht jede Naturgewalt durch eine Hausratversicherung versichert. Um sich zum Beispiel vor den Folgen von Hochwasser, Erdbeben oder Überschwemmungen abzusichern, kann man dazu eine zusätzliche sogenannte Elementarschäden-Versicherung abschliessen, was natürlich wiederum einen höheren Versicherungsbeitrag kostet.

Ebenso nicht versichert sind in dem meisten Altverträgenn sogenannte Sengschäden, was bedeutet, dass Implosionen und Hitzeschäden ohne Feuer extra abgesichert werden müssen und somit wiederum den Versicherungsbeitrag verteuern.

Wie teuer ist eine gute Hausratversicherung?

Die Kosten für eine gute Hausratversicherung sind in der Relation zum Verlust der persönlichen Wertgegenstände verhältnismässig günstig. Sogar in Wohngegenden, in denen Unwetter und Einbrüche häufiger auftreten, liegen die Kosten für ein Einfamilienhaus nicht höher als bei zirka 50 Euro pro Monat. Oftmals liegt der Versicherungsbeitrag für ein ähnliches Haus in einer anderen Gegend sogar merklich darunter. Günstige Versicherungsangebote gibt es zum Beispiel schon für etwa 120 Euro pro Jahr. Kleinere Wohnungen sind sowieso meist günstiger und lassen sich oft schon mit einer Hausratversicherungs-Prämie für etwa 49 Euro bis 160 Euro jährlich absichern. Die Beiträge für eine Hausrat-Versicherung sind somit bei weitem günstiger als ein etwaiger Verlust, wenn das Hab und Gut kaputt, vernichtet oder gestohlen wurde. Statistisch gesehen fallen Schäden bei Glas, Sturm und Hagel am geringsten aus. Mit grösseren Kosten muss man hingegen bei einem Wasserrohrbruch oder Brandschäden rechnen. Die höchste Kostenbelastung fällt meistens bei einem Einbruch oder bei Elementarschäden an.

Welche Kriterien haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe einer Hausratversicherung?

Die Höhe der Deckungssumme

Je höher die Versicherungssumme vereinbart wird, umso mehr kostet auch der Beitrag für die Schadensabsicherung.

Der Wohnsitz

Das ganze Bundesgebiet wurde von den Versicherungsunternehmen in sogenannte Gefahren- oder auch Risikozonen aufgeteilt. Lebt der Versicherungsnehmer zum Beispiel in einer Grossstadt, muss er meistens auch eine teurere Versicherungsprämie bezahlen als wenn er in einer Kleinstadt seinen Wohnsitz hätte. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Einbruchdiebstahl zu den abgesicherten Risiken zählt und in den Grossstädten in der Regel die Quote für Einbrüche viel höher liegt, als dies in kleinen Städten der Fall ist.

Der Umfang der Leistungen

Für eine Hausratversicherung werden oftmals verschiedene Tarife angeboten, die einen unterschiedlichen Leistungsumfang bieten. Dazu lässt sich sagen, je mehr Versicherungsleistungen man haben möchte, umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages

Wer sich gleich für mehrere Jahre an einen Versicherer bindet und zum Beispiel einen Dreijahresvertrag abschliesst, bekommt von einigen Versicherungsunternehmen dafür oftmals auch einen Rabatt gewährt.

Der Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung

Wer bei der Hausrat-Versicherung einen freiwilligen Selbstbehalt beschliesst, kann dadurch die Versicherungsprämie reduzieren. Allerdings muss der Versicherungsnehmer den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall auch selbst zahlen.

Die Zahlungsweise

Eine jährliche Zahlungsweise der Versicherungsprämien ist für den Versicherungsnehmer immer am günstigsten. Entscheidet man sich für eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche Zahlung, muss der Kunde wegen des grösseren Aufwandes für die Verwaltung meistens Aufschläge bezahlen.

Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte

Bei einigen Versicherungsunternehmen bekommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst oftmals Nachlässe bei den Versicherungsbeiträgen.

Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung?

Hausratversicherung sinnvoll Verfügt man über die monetären Mittel und ist willens dazu, nach einem Feuer oder einem Einbruch die zerstörten und entwendeten Gegenstände mit eigenen Mitteln selbst wieder anzuschaffen? Oder hat das persönliche Hab und Gut einen geringfügigen Wert? Vielleicht hält man aber auch das Risiko eines etwaigen Schadenfalls für ziemlich unwahrscheinlich? Dann braucht man keine Hausratversicherung. Möchte man dagegen, dass die Versicherung im Falle eines Schadens leistet, braucht man eine Versicherung für seinen beweglichen Hausrat. Sinn macht eine Hausratversicherung vor allem dann, wenn man viel Kapital in seine Einrichtungsgegenstände investiert hat und nach einem Feuer oder Diebstahl die kaputten oder entwendeten Güter nicht willens oder in der Lage ist, diese aus eigenen Geldmitteln zu ersetzen. In welcher Höhe die Versichungsbeiträge für eine Hausratversicherung letztendlich ausfallen, ist grundlegend von der Grösse der Räumlichkeiten, dem Wohnsitz und den zusätzlich vereinbarten Versicherungsleistungen abhängig.

Wer schon eine Hausratversicherung hat, sollte diese prüfen, denn es kann sich rechnen eine neue Hausratversicherung abzuschliessen die mehr Versicherungsschutz bietet und dazu oft auch noch günstiger ist. Die Hausrat-Versicherung schützt nicht nur Einfamilienhäuser inklusive Terrassen oder Wohnungen, Autogaragen und Nebengebäude, sondern auch den Keller und privat benutzte Räumlichkeiten oder Garagen im nahen Wohnumfeld. Und mittels einer Aussen-Versicherung haben sogar die privaten Habseligkeiten die man beispielsweise mit auf Reisen nimmt einen weltweiten Versicherungsschutz.

Wie hoch sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden?

Um eine ausreichend hohe Versicherungssumme festzulegen, sollte man mit einer ungefähren Summe von etwa 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnraum kalkulieren. Hat die Wohnung oder das Haus eine Wohnfläche von einhundet Quadratmeter, würde dies somit eine Versicherungssumme zwischen 65.000 und 75.000 Euro bedeuten. In diesem Bereich sehen auch die meisten Versicherungsunternehmen von einer Überprüfung und Aufrechnung einer eventuellen Unterversicherung ab. Beschädigungen und Verluste werden dann ohne Abzüge bis zur festgelegten Versicherungssumme ausgeglichen. Soll die Versicherungssumme möglichst genau mit dem Wert des Hausrates übereinstimmen, ist eine Liste des kompletten Hab und Guts mit dessen Wert aufzustellen. Dies erfordert dann für den gesamten Hausrat inklusive Bekleidung, Wertgegenständen oder Teppichen, den Neupreis als Grundlage.

Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert?

fahrrad Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen, denn bei aktuelleren Hausratversicherungen ist der Diebstahl eines Fahrrades oftmals schon automatisch mitversichert und bei anderen Versicherern muss der Fahrraddiebstahl separat mit einer zusätzlichen Prämie extra versichert werden. Sollte bei einer bestehenden Hausrat-Versicherung der Diebstahl eines Fahrrades versichert sein, sollte man die Bedingungen aber trotzdem einmal genau in Augenschein nehmen. Denn in vielen Fällen ist nur der Fahrrad-Diebstahl aus verschlossenen Räumen abgesichert. Sollte das Rad jedoch vor dem Kaufhaus oder vom Fahrradparkplatz vor dem Bahnhof geklaut werden, bleibt man bei so einem Vorfall auf dem entstandenen Sachschaden sitzen. Bei manchen Versicherungsgesellschafen gibt es sogar Klauseln für bestimmte Uhrzeiten in den Vertragsbedingungen. Danach sind Räder nur zu gewissen Uhrzeiten gegen einen Diebstahl abgesichert.

Weiterhin gibt es bei der Hausratversicherung eine Obergrenze für die Entschädigung im Falle eines Fahrraddiebstahles. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass Räder nur bis zu einem Wert von 1.200 Euro versichert sind. Für sehr teuere Fahrräder ist es deshalb empfehlenswert eine extra Versicherung abzuschliessen. Bei Fahrrädern mit einem elektronischen Hilfsmotor, den sogenannten E-Bikes und Pedelecs mit einer Leistung des Motors bis zu 250 Watt, werden von den meisten Versicherungen wie ein unmotorisiertes Fahrrad gesehen. Ganz nach Versicherer können auch E-Bikes gegen einen höheren Versicherungsbeitrag versichert werden. Man sollte dabei beachten, dass auch der Wert des Elektrofahrrades entsprechend abgesichert ist. Elektroräder mit einer Motorleistung über 4.000 Watt sind Kleinkrafträder und müssen dadurch eine Strassenzuslassung haben und benötigen somit auch eine Haftpflichtversicherung. Des Weiteren gilt für solche E-Bikes eine Helmpflicht und für das Fahren ist ein Führerschein nötig.

Wo liegen die Entschädigungsgrenzen bei der Hausratversicherung?

Wer Eigentümer von hochpreisigen Wertgegenständen ist, sollte diese dem Versicherer auch ausdrücklich deklarieren. Da sich bei luxuriösen Gegenständen die Höhe des Versicherungsschutzes nicht am Neuwert orientiert, sondern nach einer durch den Versicherer festgesetzten Entschädigungsgrenze für Einzelstücke. Die Höhe dieser Grenze für die Entschädigung richtet sich nach der Versicherungssumme.

Ein Fallbeispiel: Die komplette Deckungssumme der Hausratversicherung liegt bei 120.000 Euro, die Grenze für die Entschädigung wurde durch die Versicherung bei 20% festgelegt, dann bekommt der Versicherungsnehmer im Falle eines Diebstahles von einem wertvollen Luxuscolliers, welches einen ursprünglichen Wert von 30.000 Euro hat, als Versicherungsleistung einen Betrag von 24.000 Euro erstattet.

Viele Versicherungen offerieren für hochpreisige Luxus-Gegenstände aber extra Tarife die grössere Versicherungssummen für hochpreisige Wertgegenstände anbieten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwert-Versicherung?

Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine sogenannte Neuwert-Versicherung. Der Versicherungsnehmer bekommt somit im Leistungsfall die Gegenstände zu dem Preis erstattet, den sie beim Neukauf kosten würden. Dabei ist es nicht relevant, wie alt oder abgenutzt der jeweilige Hausrat war, die Hausratversicherung zahlt den Preis für die Neuanschaffung.

Ausnahmen gibt es aber trotzdem. Nämlich bei Dingen, die sich nicht mehr durch etwas Neues austauschen lassen wie zum Beispiel individuelle Kunstobjekte oder Antiquitäten. Hierfür bekommt der Versicherungsnehmer von der Hausratversicherung den Preis für die Wiederbeschaffung eines ähnlichen Stückes in vergleichbarer Qualität und Ausführung ersetzt. Gegebenenfalls kann es sogar sein, dass man mehr Geld vom Versicherer bekommt, als man ursprünglich dafür bezaht hat, da Kunstobjekte im Laufe der Zeit oft im Wert steigen. Jedoch wird auch hier nur bis zur festgelegten Entschädigungsgrenze geleistet.

Bei einer Zeitwert-Versicherung handelt es sich um eine Haftpflicht- oder auch Kfz-Versicherung. Diese Versicherungsarten erstatten Schäden an Versicherungsgegenständen im Vergleich zu einer Neuwert-Versicherung nur zu dem Wert, den sie aktuell und in einwandfreiem Zustand bei einem Verkauf auf dem Markt erzielen würden. Ein sehr gutes Fallbeispiel ist hier ein sogenannter Totalschaden an einem fünfjährigen Auto. Der Versicherungsnehmer bekommt in so einer Situation von der Kfz-Versicherung nur den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, den es als fünf Jahre alter Gebrauchtwagen zu der Zeit auf dem Automarkt erzielen würde und nicht den Preis, den es als Neufahrzeug einmal gekostet hat.

Was sollte man bei der Hausratversicherung im Schadensfall beachten?

Ist man gut versichert, umso eher ist man auch dazu geneigt, die Versicherungsleistung bei einem Schadensfall zu beanspruchen. Aber auch Versicherungsunternehmen müssen entsprechend haushalten und überprüfen daher ganz genau, wieviele Schadensfälle ein Kunde meldet und wie hoch die Versicherungssummen liegen. Kostet der Versicherungsnehmer dem Versicherer zu viel Geld, kann es sein, dass die Versicherung dem Kunden beim nächsten Schadensfall kündigt. Nach so einem Vorfall ist es für den Verbraucher oft auch schwer, ein neues Versicherungsunternehmen zu finden. Deshalb sollte man genau abwägen, ob man tatsächlich jeden kleineren Schadensfall gleich der Versicherung melden muss. Für eine gewisse Zurückhaltung ist dazu auch manchmal ein Vertrag mit einer kleinen Selbstbeteiligung ganz hilfreich.

Tipps damit die Hausratversicherung im Schadensfall auch bezahlt

Sollte es wirklich zu einem Schadenfall kommen und die Hausrat-Versicherung diesen auch reguliert, muss der Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden auch beweisen können. Falls zum Beispiel ein teures Schmuckstück gestohlen wurde, muss der Versicherte nachweisen können, dass er tatsächlich Eigentümer dieses Schmuckstücks war und wie hoch der Preis dafür war. Daher ist es zweckmässig bereits vorsorglich eine Auflistung aller wertvollen Gegenstände die sich im Haushalt befinden zu machen und auch den Wert dieser Dinge durch Fotos, Rechnungen und evtl. Garantiescheine belegen zu können. Diese Auflistung sollte natürlich sicher aufbewahrt werden, um nicht entwendet oder bei einem Brand vernichtet zu werden. Das kann man entweder in einem Bankschliessfach, bei Verwandten oder engen Vertrauten machen.

Zudem sind Präventionsmassen sehr sinnvoll, damit die Versicherung dem Versicherungsnehmer bei Feuer- oder Wasserschäden sowie Einbruchdiebstahl keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Sehr hochpreisige Wertgegenstände sollten bestenfalls extra abgesichert werden wie zum Beispiel durch eine Alarmanlage oder in einem Tresor. Ebenso müssen in der Nacht und bei Abwesenheit sämtliche Türen, Fenster und Zugänge zur Wohnung oder dem Haus sowie Garagentüren abgeschlossen sein. Je nachdem wie man wohnt, können auch Alarmanlagen, Bewegungsmelder am Haus oder im Gartenbereich sowie Sicherheitsschlösser und Ketten an Haustüren ganz nützlich sein. Empfehlenswert sind auch Feuermelder und bei Minustemperaturen in der Winterzeit ausreichend beheizte Räumlichkeiten, um Wasserrohrschäden durch Frost zu verhindern.

Hausratversicherung: Was macht man bei einem Umzug?

Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss dies dem Versicherer seiner Hausratversicherung auch unmittelbar mitteilen. Dazu muss dem Hausrat-Versicherer die neue Adresse und Wohnfläche des neuen Wohnsitzes mitgeteilt werden und dies am besten noch bevor der Umzug stattfindet. Somit ist man auf der sicheren Seite und beide Wohnsitze sind dann während des Übergangs für acht Wochen versichert. Die Versicherung terminiert den Start des Umzugs gewöhnlich auf das Datum, ab welchem sich Versicherungsgegenstände zum ersten Mal ständig in den neuen Räumlichkeiten befinden.

Damit der Versicherungsschutz der Hausratversicherung bei einem Umzug für beide Wohnungen gewährleistet ist, muss der Versicherte jedoch bestimmte Auflagen erfüllen:

  • Der Versicherungsnehmer muss den Hausratversicherer spätesens beim Einzug in die neue Wohnung über den Umzug und die neue Wohnfläche informieren.
  • Gab es für den bisherigen Wohnraum spezielle Vorkehrungen zur Sicherheit wie beispielsweise Sicherheitsschlösser, muss der Versicherte das Versicherungsunternehmen schriftlich darüber informieren, ob sich diese ebenso in der neuen Wohnung befinden.

Bei einem Umzug kann auch die Versicherungsprämie sinken oder steigen. Dies kann aus zwei entscheidenden Gründen der Fall sein:

  • Die neuen Räumlichkeiten befinden sich in einer höheren oder geringeren Risikozone und somit in einer anderen Tarifzone.
  • Die Quadratmeter der neuen Wohnfläche sind mehr oder weniger als beim bisherigen Wohnraum. Bei einem Umzug ist oftmals eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich.

Kann man das Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung auch einfach wechseln?

Natürlich kann man seinen bisherigen Versicherer auch wechseln. Allerdings sollte man vorher einen Hausratversicherung Vergleich durchführen, um ein günstigeres Angebot mit einem guten Leistungsumfang zu finden. Besteht kein Sonderkündigungsrecht, muss man die normalen Fristen für eine Kündigung beachten. Im besten Fall wird eine Kündigung des alten Versicherungsvertrages und die neue Hausratversicherung so geplant, dass keine Versorgungslücke beim Versicherungsschutz entsteht, um nicht unnötig bei einem Schadenfalls in eine monetäre Notlage zu gelangen.

Hausratversicherung: Fristen für die Kündigung und Sonderkündigungsrecht

versicherungsvertrag Die üblichen Fristen für eine Kündigung sind in der Regel bis zu einem Vierteljahr vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich somit immer automatisch um ein zusätzliches Jahr. Wurde jedoch eine bestimmte Mindest-Laufzeit im Vertrag vereinbart, zum Beispiel zwei Jahre, kann der Versicherungsnehmer auch erst zum Laufzeitende im zweiten Jahr ordentlich kündigen und nicht schon im ersten Versicherungsjahr. Auch hier verlängert sich die Versicherungslaufzeit wieder um ein weiteres Jahr, sollte das Kündigungsrecht nicht fristgerecht in Anspruch genommen werden.

Das Anrecht auf eine Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat entsteht, falls der Versicherer die Beiträge erhöht und die Versicherungsleistungen gleich bleiben oder falls bei einem Umzug die Deckungssumme durch das Versicherungsunternehmen erhöht wird. Ebenso kann man nach einer Schadensfallregulierung innerhalb von einem Monat ausserordentlich kündigen. Und dabei kommt es nicht darauf an, ob man mit der Schadensregulierung zufrieden oder unzufrieden war. Ebenso hat aber auch der Versicherer nach einer Schadensfallregulierung ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Versicheren.